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Gesang- und Sportverein 1907 e.V.
Born |
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Geschäftsstelle: |
65329 Hohenstein
Obergasse 5a |
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Anmeldung
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An dieser Stelle
weisen wir Sie daraufhin, dass Sie erst nach der
Genehmigung Ihres Aufnahmeantrages durch den Vorstand als ordentliches
Mitglied mit allen Rechten und Pflichten gelten. Ihre persönlichen
Daten werden in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage
gespeichert und ausschließlich
für Vereinszwecke maschinell ausgewertet. Die Vereinssatzung kann von
der Geschäftsstelle bezogen werden. Die Vereinsbeiträge betragen z.
Zt.: |
Beiträge |
halbjährlich |
jährlich |
1. Mitglieder bis 18 Jahre |
€ 18,00 |
€ 36,00 |
2. Mitglieder ab 19 Jahre |
€ 30,00 |
€ 60,00 |
3. Rentner ab 65 Jahre,
arbeitslos |
€ 18,00 |
€ 36,00 |
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Beitragsfreiheit besteht für
Ehrenmitglieder,Schiedsrichter, FSJ-Leistende für die Dauer des
abzuleistenden Dienstes. |
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum GSV 1907
e.V. Born und verpflichte mich, die Satzung und Ordnung des Vereins zu
beachten. Die Datenschutzregeln im Anhang habe ich erhalten.
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Meinen Beitrag bitte ich
einzuziehen.
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Die Mitgliederbeiträge
werden zu folgenden Terminen eingezogen:
Der erste SEPA-Einzug des Jahres- und des 1. Halbjahresbeitrags erfolgt
jeweils am 5. Januar. Der SEPA-Einzug des 2. Halbjahresbeitrags erfolgt
am 5. Juli eines jeden Jahres. Bei neuen Mitgliedern erfolgt der
SEPA-Einzug des anteiligen Jahres-/Halbjahresbeitrags jeweils am 5. des
Monats, nachdem der vom Vorstand genehmigte Mitgliedsantrag vorliegt.
Handelt es sich bei den genannten Ausführungsterminen um einen Samstag,
Sonntag oder Feiertag erfolgt der SEPA-Einzug immer an dem
darauffolgenden Banktag
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GSV 1907
e.V. Born (Gläubiger)
65329 Hohenstein
Gläubiger-ID: DE09 GSV 0000 0198 948
Die Zahler-Id (Mandatsreferenz) ist die jeweilige Mitgliedsnummer. |
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Datenschutz / Persönlichkeitsrechte / Informationen für Mitglieder über die Datenverarbeitung
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Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter und nicht-automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.
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Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.
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Verantwortlich für die Datenverarbeitung hinsichtlich der Mitgliederverwaltung ist der Kassierer (E-Mail: kassierer@gsv-born.de); hinsichtlich des Bereichs Fußball ist verantwortlich der 2. Vorsitzende (E-Mail: 2vors@gsv-born.de).
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Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs), Förderung des Sports, des Gesangs und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. In diesem Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Sofern sich die Datenverarbeitung auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in diesem Paragrafen erwähnt.
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Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten dorthin: Namen und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes.
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Als Mitglied folgender Hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin: a) HFV Hessischer Fußballverband e.V.: Name und Adresse, Geburtsdatum, falls angegeben: E-Mail-Adresse, Telefonnummern b) Hessischer Sängerbund e.V.: Namen und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes c) Hessischer Turnverband e.V.: Namen und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Sport- und Gesangbetrieb, den dereweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen / Spielberechtigungen / Lizenzen.
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Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, Fußballspiele, Sängerfeste) veröffentlicht der Verein Fotos von der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber (mit Ergebnissen und Ereignissen) im Internet (z.B. auf seiner Homepage und bei Facebook) und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Print und Online-Zeitungen. Sofern der Verein Ergebnislisten erstellt, werden auch diese in gleicher Weise veröffentlicht/übermittelt. Fotos einzelner Personen werden nur veröffentlicht/übermittelt, sofern es sich um Bilder von Einzelsportarten handelt; andere Einzelbilder werden nicht veröffentlicht/übermittelt, insbesondere keine Einzelbilder von Zuschauern. Jedoch ist in allen Fällen davon auszugehen, dass Mitglieder als Teilnehmer oder Zuschauer auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei höchstens Vor- und Familienname, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Familienname sowie Verein und Altersklasse. Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke und Aufgaben nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der § 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt. Sonstige Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
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Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm ein Ausdruck der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.
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Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO). Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
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Die Mitgliederdaten werden spätestens 3 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
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Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
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Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (3) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
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Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.
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